Manchmal läuft alles schief: Job verloren, beim Shopping übernommen oder Spielsucht. Die Mahnungen stapeln sich – und deshalb öffnet man sie gar nicht mehr. Früher oder später werden die Gläubiger wohl versuchen, das Girokonto zu pfänden. Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist dann die letzte Möglichkeit, Teile des Einkommens für den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.
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Wer ein Pfändungsschutzkonto braucht und wie viel Geld Du damit schützen kannst, erklären wir Dir in unserem Ratgeber.
Was ist ein Pfändungsschutzkonto?
Ein Pfändungsschutzkonto, auch P-Konto genannt, sichert Dir einen Teil der Einkünfte, wenn Du jemandem Geld schuldest und derjenige vor Gericht eine Pfändung beantragt. Du kannst jedes Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Eine Gebühr darf die Bank nicht dafür verlangen.
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Ist das P-Konto einmal eingerichtet, sind rund 1.260 Euro pro Monat als Freibetrag vor einer Pfändung geschützt. Alles an Geld, was Du mehr einnimmst, überweist die Bank an die Gläubiger, also an diejenigen, denen Du Geld schuldest. Und das so lange, bis Deine Schulden getilgt sind. Dabei ist es egal, woher das Geld stammt: Neben Gehalt und Sozialleistungen wie Hartz 4 oder Elterngeld werden auch Steuererstattungen oder Rückerstattungen der letzten Amazonbestellung berücksichtigt.
Brauche ich Pfändungsschutzkonto?
Hast Du Schulden, droht Dir eine Pfändung oder wurde Dein Konto bereits gepfändet, dann solltest Du ein Pfändungsschutzkonto einrichten. Nur so kannst Du einen Teil Deines Einkommens schützen. Hast Du hingegen keine Zahlungsprobleme oder Schulden, brauchst Du kein P-Konto, auch nicht vorsorglich. Bei einem P-Konto hast Du nämlich keinen Dispo mehr und zum Girokonto zugehörige Kreditkarten werden auch gekündigt.
Wann sollte ich das Pfändungsschutzkonto einrichten?
Hast Du länger Deine Schulden nicht bezahlt, flattert irgendwann der Vollstreckungsbescheid in den Briefkasten. Das ist ein Warnschuss, dass die Pfändung kurz bevor steht. Kannst Du die Schulden nicht bezahlen, solltest Du jetzt Dein Konto umwandeln lassen. Denn wenige Zeit später bekommst Du einen Pfändungsbeschluss, mit dem Dein Konto gepfändet wird. Nach dem Beschluss hast Du noch vier Wochen Zeit, Dir ein P-Konto einrichten zu lassen.
Beachte aber, dass es bis zu vier Tage dauern kann, bis die Bank Dein Konto umgewandelt hat. Wurde bereits innerhalb von vier Wochen Geld gepfändet, wird Dir Dein Freibetrag von 1.260 Euro zurückgezahlt. Wandelst Du erst nach vier Wochen Dein Konto um, wird Dir nichts erstattet.
Wie kann ich den Freibetrag erhöhen?
Den sogenannten Grundfreibetrag von 1.260 Euro kannst Du auf Antrag erhöhen. Das ist wichtig, wenn Du beispielsweise Kinder hast oder Unterhalt zahlen musst.
Pro Person, für die Du Unterhalt zahlen musst – das sind meist Kinder, aber auch Partner ohne eigenes Einkommen – erhöht sich der Freibetrag auf insgesamt:
- 1.731 Euro (1 Unterhaltsberechtigter)
- 1.994 Euro (2 Unterhaltsberechtigte)
- 2.257 Euro (3 Unterhaltsberechtigte)
- 2.519 Euro (4 Unterhaltsberechtigte)
- 2.782 Euro (5 Unterhaltsberechtigte)
Kindergeld und Unterhalt für die Kinder, den Du selbst bekommst, darf die Bank nicht pfänden. Der Betrag kommt also noch zum Freibetrag hinzu. Bist Du beispielsweise verheiratet, Dein Partner arbeitet nicht und Ihr habt ein Kind, dann hast Du einen Freibetrag von 2.213 Euro (zwei Unterhaltsberechtigte + Kindergeld).
Um die Erhöhung zu bekommen, musst Du Deiner Bank bescheinigen, dass Du Unterhalt zahlst oder nicht-pfändbare Gelder bekommst. Eine Bescheinigung erhältst Du von der Stelle, die Dir das Geld auszahlt, also beispielsweise von der Familienkasse.
In der Regel erteilen die Stellen aber nur für die eigenen Leistungen eine Bescheinigung. Bekommst Du von mehreren Stellen Geld, ist es oft einfacher, sich an eine anerkannte und gemeinnützige Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle zu wenden. Bist Du bereits Kunde und alle Deine Daten sind im System eingepflegt, kann eine Bescheinigung sehr schnell ausgestellt werden. Bist Du noch nicht Kunde bei der Beratungsstelle, musst Du mit Wartezeiten rechnen oder Deine Anfrage wird sogar abgelehnt. In dem Fall kannst Du mit der Absage beim Vollstreckungsgericht beantragen, dass das Gericht Deinen Freibetrag bestimmt.
Alternativ stellen auch Steuerberater, Rechtsanwälte oder private Schuldnerberatungen eine P-Konto-Bescheinigung aus. Dort musst Du aber in der Regel dafür zahlen.
Freibetrag bei höherem Einkommen
Verdienst Du netto weitaus mehr als den Freibetrag und hast Du dementsprechend viele laufende Kosten, könnte es bei einer Pfändung knapp werden. Abos, Kredite und andere Verpflichtungen laufen weiter, auch wenn Dir weniger Geld zur Verfügung steht. In dem Fall kannst Du beim Vollstreckungsgericht beantragen, dass der Freibetrag angehoben wird. Anhand der Pfändungstabelle wird geschaut, wie viel Du verdienst und wie viel gepfändet werden darf. Dein Gehalt minus dem Pfändungsbetrag ergibt Deinen Freibetrag. Unterhalt wird in der Tabelle berücksichtigt.
Beispiel: Als Single, kinderlos und mit einem Einkommen von 2.500 Euro liegt der Pfändungsbetrag bei rund 873 Euro. 1.627 Euro dürfen nicht gepfändet werden. Zweites Beispiel: Eine Person, die verheiratet ist, deren Partner nicht arbeitet, und beide haben ein gemeinsames Kind. Dann liegt der pfändbare Betrag bei nur 205 Euro. Weil das Paar aber Kindergeld von 219 Euro bekommt, könnte in dem Fall nichts gepfändet werden.
Herabsetzen des Freibetrags bei Unterhaltspfändungen
Zahlst Du keinen Unterhalt, obwohl Du es finanziell könntest, kann auch Dein Konto gepfändet werden. In dem Fall gelten die oben genannten Freibeträge allerdings nicht. Wie viel Geld Du pro Monat behalten darfst, legt das Gericht fest. In der Regel ist das gerade so viel, dass Du Deinen eigenen Lebensunterhalt noch bestreiten kannst.
Wann brauchst Du kein Pfändungsschutzkonto?
Liegt Dein regelmäßiges Einkommen unterhalb Deines Freibetrags, kannst Du beim Vollstreckungsgericht beantragen, dass Dein Konto nicht gepfändet wird. Das nennt sich „Anordnung der Unpfändbarkeit“ und gilt maximal zwölf Monate. Dafür musst Du mit Deinen Kontoauszügen nachweisen, dass Du in den letzten sechs Monaten regelmäßig weniger als den Freibetrag erhalten hast. Zusätzlich musst Du dem Gericht glaubhaft versichern, dass sich daran in den nächsten sechs Monaten nichts ändern wird. In manchen Fällen kann der Antrag aber auch abgewiesen werden, zum Beispiel wenn Du Unterhaltsschulden hast oder Dein Konto wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe gepfändet wird.
Kann ich auf dem Pfändungsschutzkonto sparen?
Steht eine größere Ausgabe an, kannst Du auf einem P-Konto auch Geld ansparen. Nicht verbrauchtes Guthaben aus dem Freibetrag kannst Du in die nächsten drei Monate mitnehmen. Gibst Du es in dem Zeitraum nicht aus, wird es an den Gläubiger überwiesen.
Beispiel: Du verdienst monatlich 1.200 Euro netto und sparst davon in den Monaten Januar bis April jeweils 200 Euro. Ende April hast Du 800 Euro gespart. Gibst Du nichts davon aus, werden im Mai die 200 Euro aus Januar an den Gläubiger überwiesen, und von Deinem Ersparten bleiben nur 600 Euro übrig. Steht eine größere Ausgabe in ein paar Monaten an, solltest Du das Geld also lieber monatlich abheben und zu Hause sparen.
Wie wandle ich das Pfändungsschutzkonto wieder um?
Du kannst Dein P-Konto jederzeit wieder in ein normales Girokonto umwandeln lassen, auch, wenn noch eine Pfändung läuft. Das kannst Du entweder im Online-Banking machen oder vor Ort bei der Bank. Dann fallen alle Schutzfunktionen weg, deshalb solltest Du Dir genau überlegen, ob Du das P-Konto nicht mehr brauchst.
Das kannst Du aus dem Ratgeber mitnehmen
Eine Kontopfändung klingt beängstigend, ist aber nicht das Ende der Welt. Mit einem Pfändungsschutzkonto kannst Du Teile Deines Einkommens behalten. Mindestens 1.260 Euro pro Monat sind geschützt – du kannst den Freibetrag aber unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. Größere Ausgaben sind weiterhin möglich, wenn Du sparst: Sparbeträge aus Deinem Freibetrag kannst Du in die nächsten drei Monate mitnehmen. Hast Du alle Deine Schulden bezahlt, kannst Du das P-Konto wieder in ein normales Konto umwandeln. Mit etwas Geduld kannst Du so wieder auf die Beine kommen.
Häufige Fragen zum Pfändungsschutzkonto (FAQ)
Wird ein P-Konto der Schufa gemeldet?
Ja, das P-Konto wird der Schufa gemeldet. Banken können so überprüfen, ob Du wirklich kein P-Konto bei einer anderen Bank hast. Auswirkungen auf Deinen Bonitätsscore hat ein P-Konto aber nicht.
Welche Pfändungsarten gibt es noch?
Bei einer Pfändung werden Gegenstände oder Geld staatlich beschlagnahmt. Neben der Kontopfändung gibt es noch andere Pfändungsarten:
Bei der Sachpfändung kommt ein Gerichtsvollzieher zu Hause vorbei und schaut, welche Gegenstände pfändbar sind. Den Besuch kündigt er in der Regel an, nach zwei vergeblichen Versuchen kann er mit richterlichen Beschluss und einem Schlüsseldienst auch so in die Wohnung kommen.
Du brauchst aber keine Angst haben, dass der Gerichtsvollzieher Deine Wohnung leer räumt. Gegenstände des täglichen Lebens wie Möbel, Küchengeräte oder Kleidung bleiben da. Auch Haustiere und Trauringe darf er nicht pfänden. Teure Handys, Gemälde, Teppiche und Schmuck nimmt er meist mit. Größere Gegenstände markiert er mit einem Pfandsiegel, umgangssprachlich auch Kuckuck genannt. Autos und Laptops pfändet er in der Regel nicht, wenn Du sie für die Arbeit brauchst. Er kann aber ein teures Auto durch ein günstigeres Modell austauschen lassen.
Bei der Lohnpfändung wird das Gehalt gepfändet. Der Arbeitgeber bekommt Post und muss eine sogenannte Drittschuldnererklärung abgeben. Er überweist dann für einen bestimmten Zeitraum monatlich einen festen Betrag an den Gläubiger und zieht den Betrag vom Lohn ab.
Was passiert, wenn ich meine Rechnungen nicht bezahle?
Zahlst Du Deine Rechnungen nicht, wird nicht von jetzt auch gleich gepfändet. Zuvor müssen verschiedene Maßnahmen des Gläubigers durchlaufen werden, bis er tatsächlich Dein Konto, oder auch Dein Gehalt oder Gegenstände, pfänden darf.
1. Außergerichtliches Mahnverfahren
Hast Du eine offene Rechnung nicht bezahlt, wird der Gläubiger zuerst in einem außergerichtlichen Mahnverfahren versuchen, Dich mit Mahnungen zur Zahlung aufzufordern. Reagierst Du nicht, leiten manche Gläubiger Deine Schulden an ein Inkassounternehmen weiter. Diese mahnen Dich ebenfalls ab, schlagen aber noch ordentlich Gebühren drauf. Diese sind laut Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) oftmals zu hoch. Prüfe also, ob Du alle Gebühren zahlen musst. Die Verbraucherzentrale oder eine Schuldnerberatung hilft Dir dabei.
2. Gerichtliches Mahnverfahren
Hast Du auf das außergerichtliche Mahnverfahren nicht reagiert, kann der Gläubiger im gerichtlichen Mahnverfahren einen Mahnbescheid beim zuständigen Gericht beantragen. Dieser kommt in einem gelben Umschlag mit handschriftlichen Zustellungsdatum. Wichtig zu wissen: Das Gericht überprüft nicht, ob die Forderung des Gläubigers rechtmäßig ist.
Bist Du der Meinung, dass Du dem Gläubiger nichts oder nicht die gesamte Summe schuldest, kannst Du innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids Widerspruch einlegen. Als Zustellung gilt das handschriftliche Zustellungsdatum auf dem gelben Umschlag, nicht das Datum, an dem Du den Brief aus dem Briefkasten geholt hast.
3. Vollstreckungsbescheid
Reagierst Du immer noch nicht, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Dafür hat er sechs Monate Zeit. Ein Vollstreckungsbescheid stellt einen sogenannten rechtskräftigen Titel dar. Damit ist der Gläubiger berechtigt, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bei Dir durchzuführen. Vereinfacht gesagt ist der Titel eine Urkunde, die besagt, dass Du dem Gläubiger Geld schuldest und er seinen Anspruch mit staatlichen Mitteln durchsetzen darf.
Hat die Forderung so einen Titel, verjährt sie erst nach 30 Jahren. Wie der Mahnbescheid wird Dir der Vollstreckungsbescheid in einem gelben Umschlag mit Zustelldatum zugestellt. Du kannst innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen, allerdings stoppt das eventuelle Vollstreckungsmaßnahmen wie eine Pfändung nicht.
Stattdessen musst Du eine vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragen. Bei einem Einspruch wird ein gerichtliches Verfahren eingeleitet, bei dem das Gericht entscheidet, ob die Forderung berechtigt ist. Legst Du keinen Einspruch ein, geht das Gericht davon aus, dass die Forderung rechtmäßig ist.
4. Zwangsvollstreckung
Mit dem Forderungstitel kann der Gläubiger Deine Bank, Deinen Arbeitgeber oder einen Gerichtsvollzieher anweisen, Geld oder Sachgegenstände zu pfänden.
Er kann auch eine Vermögensauskunft, früher eidesstattliche Versicherung genannt, beantragen. In dem Fall musst Du einem Gerichtsvollzieher Deine gesamten Vermögensverhältnisse offenlegen. Wer die Vermögensauskunft verweigert, kann sogar verhaftet werden. Auch Falschaussagen können mit Haft bestraft werden. Ziel des Gläubigers ist es zu schauen, wo beim Schuldner Geld zu holen ist, um die Schulden zu begleichen.
Author: Emily Martin
Last Updated: 1698509522
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